Butendiek

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Ablauf Ihrer Beteiligung

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Wie kann ich mich beteiligen?

Aufgrund der Zeichnungsfrist (31.12.2001) ist leider keine weitere Beteiligung an Butendiek mehr möglich.

Wie viele Anteile wurden ausgegeben?

Ausgegeben wurden 20.000 Anteile, die möglichst breit unter den 8.412 beteiligten Bürgern zugeteilt werden.

Bis wann kann ich mich beteiligen?

Sie konnten nur bis zum 31.12.2001 Anteile zeichnen.

Warum ist das Projekt in 2 Phasen aufgeteilt?

Wir befinden uns zur Zeit in der Planungsphase, also der Phase I. Diese Phase dient dazu, die Voraussetzungen für die Erteilung der Baugenehmigung zu schaffen und insbesondere die Auswirkungen auf die Umwelt zu untersuchen.

Mit Erteilung der Baugenehmigung geht das Projekt in die Bau- und Betriebsphase (Phase II). In dieser Phase werden die Windkraftanlagen gekauft und aufgestellt. Die Projektphase II startet voraussichtlich im Jahr 2012/2013.


Wann sind die Einlagen fällig?

Projektphase I:
1 Anteil pro Person plus Anteile für noch nicht volljährige Kinder werden sofort zugeteilt. Diese Anteile zu je 250 Euro sind ca. 14 Tage nach der Abgabe Ihrer Beitrittserklärung fällig.

Die zusätzlich gezeichneten Anteile (Beitrittserklärung Punkt B.) wurden nach dem 31.12.2001 zugeteilt. Die Zuteilung findet im "Rundenverfahren" statt. Das bedeutet, dass zunächst jeder Bürger mit dem Wunsch, zusätzliche Anteile zu erhalten, einen dazubekommt. In der "2. Runde" erhalten die Zeichner ggf. einen zweiten Anteil usw. Dadurch stellen wir sicher, dass die Anteile möglichst breit unter den Kommanditisten verteilt werden.
Die Fälligkeit für die auf diesem Weg zugeteilten Anteile war im 1. Quartal 2002.

Mit dem Abschluss der Verhandlungen sind die Voraussetzungen für die Projektphase II erfüllt.

Kann ich von meiner Beteiligung zurücktreten?
In der Projektphase I können die Anteile nicht übertragen oder zurückgegeben werden.

Mit welchem Betrag hafte ich?

Als Kommanditist (Teilhafter) haften Sie nur mit Ihrer Einlage. D. h., in der Planungsphase haften Sie mit 250 Euro pro Anteil. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.

 

 

 

News

21.09.2011
Baubeginn im Jahr 2013
23.08.2011
Ergebnisprotokoll der Gesellschafterversammlung
18.03.2011
Frist verlängert

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