Butendiek

Chancen & Risiken

Übersicht: Chancen & Risiken einer Beteiligung

1. Genehmigungen
2. Investitions- und Finanzierungsplan der Projektphase I
3. Laufzeit / Veräußerung der Beteiligung
4. Investitions- und Finanzierungsplan der Projektphase II
5. Rentabilität des Offshore-Bürger-Windparks
6. Haftung der Kommanditisten
7. Rechtliche Rahmenbedingungen

 

1. Genehmigungen

1.1 Risiken
Das Planungsgebiet liegt in einem der EU vorgeschlagenen IBA (Important Bird Area).

Es ist nicht auszuschließen, dass die Genehmigung der Kabeltrasse beklagt wird. Dieses könnte zu Verzögerungen oder auch im Erfolgsfalle zur Aufgabe des Vorhabens führen.

1.2 Chancen
Die ursprünglich bis 31. Mai 2005 befristete Baugenehmigung ist mittlerweile bis zum 31.12.2011 verlängert worden.
1.3 Anmerkungen
Die Baugenehmigung für Butendiek in diesem Planungsgebiet wurde am 18. Dezember 2002 erteilt. Gegen die Erteilung der Baugenehmigung durch das BSH (Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie) wurden durch die Naturschutzverbände NABU (Naturschutzbund Deutschland) und BUND sowie die Gemeinde Kampen auf Sylt Klagen geführt. Diese sind inzwischen rechtskräftig abgewiesen worden.

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2. Investitions- und Finanzierungsplan der Projektphase I

2.1 Risiken
Sollte sich herausstellen, dass die tatsächlichen Kosten weit über den geplanten Kosten liegen, könnte die Verwirklichung des Vorhabens gefährdet sein. Ein Ausgleich wäre über eine angemessene Kapitalerhöhung möglich.
 
2.2 Chancen
Ein Unterschreiten der geplanten Kosten führt hingegen zu einer Liquiditätsreserve, die im vollen Umfang in die Investitionen der Phase II einfließen kann.
 
2.3 Anmerkungen
Der strategische Partner Airtricity übernimmt die weiteren Planungskosten bis zum Abschluss der Projektphase I.

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3. Laufzeit/ Veräußerung der Beteiligung 

3.1 Risiken
Es existiert zur Zeit kein funktionsfähiger Markt für den Handel von Kommanditkapital. Eine Veräußerung der Beteiligung ist daher nicht ohne weiteres möglich. In Projektphase I wird eine Veräußerung grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine Kündigung in Phase I ist grundsätzlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31. 12. des Jahres möglich. Es besteht das Risiko, dass das Auseinandersetzungsguthaben geringer als die geleistete Einlage ist.
 
3.2 Chancen
Nach Abschluss der Projektphase I kann der Gesellschafter entscheiden, ob er an der Kapitalerhöhung der Phase II teilnehmen oder aus der Gesellschaft ausscheiden möchte. Die Kündigungsmöglichkeit in Projektphase II kann erstmals nach 15 Jahren in Anspruch genommen werden.
 
3.3 Anmerkungen
Die Beteiligung ist eine unternehmerische Beteiligung mit allen damit verbundenen Chancen und Risiken, die im ungünstigsten Fall mit einem Totalverlust der Beteiligung verbunden ist. Gesellschafter, die nicht an der Kapitalerhöhung für die Projektphase II teilnehmen, scheiden mit einem Abfindungsanspruch in Höhe ihrer Einlage aus.

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4. Investitions- und Finanzierungsplan der Projektphase II   

4.1 Risiken
Ein Überschreiten der geplanten Investitionskosten, z.B. durch Umplanungen und Standortverlegungen, würde zu einem höheren Kreditbedarf und damit zu höheren Zins- und Tilgungsbeträgen führen. Die Finanzierung des Gesamtvorhabens kann dadurch gefährdet werden.

4.2 Chancen
Ein Unterschreiten der geplanten Kosten führt zu einem geringeren Finanzbedarf und damit zu geringeren Zins- und Tilgungsbeträgen. Die Rentabilität und Liquidität werden dadurch entsprechend erhöht.

4.3 Anmerkungen
Der Investitions- und Finanzierungsplan wird erst im Laufe der Projektphase I erarbeitet. Exakte Aussagen können hier noch nicht getroffen werden.

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5. Rentabilität des Offshore-Bürger-Windparks

5.1 Risiken
Offshore-Windparks werden mit deutlich höheren Kosten als vergleichbare Onshore-Windparks errichtet und betrieben:

  • Umweltverträglichkeitsstudien / Sicherheitskonzept
  • Fundamente / Anlagen / Netzanschlusskosten / Rückbau
  • Wartung / Betriebsführung
  • geringere Verfügbarkeit der Windenergieanlagen

5.2 Chancen
Der Offshore-Standort bietet ein erhöhtes Windpotential gegenüber Standorten an Land. Sofern die geschätzten Investitionskosten und die erwarteten Energieerträge erzielt werden, besteht die Chance auf eine gegenüber herkömmlichen Kapitaleinlagen überdurchschnittliche Rendite.

5.3 Anmerkungen
Zum heutigen Zeitpunkt liegen noch keine gesicherten Betriebserfahrungen mit vergleichbaren Vorhaben vor. Die betriebliche Machbarkeitsanalyse führte jedoch zu einem positiven Ergebnis. Die bisherigen umfangreichen Offshore-Erfahrungen verschiedener realisierter Offshore-Windparks werden ebenfalls genutzt.

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6. Haftung der Kommanditisten
 
6.1 Risiken
Die Haftung der Kommanditisten ist auf ihre Einlage beschränkt. Soweit durch Entnahme der Kapitalanteil unter geleistete Einlage sinkt, verbleibt die Haftung in der Höhe der geleisteten Einlage.
 
6.2 Chancen
Eine Nachschusspflicht kann nur durch einstimmigen Beschluss aller Gesellschafter herbeigeführt werden. Es ist geplant, nur steuerliche Überschüsse auszuzahlen. Ein Wiederaufleben der Haftung wird dadurch vermieden.
6.3 Anmerkungen
Die Beteiligung an der Offshore-Bürger-Windpark Butendiek GmbH & Co. KG sollte als eine langfristige Investition gesehen werden.

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7. Rechtliche Rahmenbedingungen

7.1 Risiken
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Betriebsphase durch Änderung des EEG die Einspeisevergütung geändert wird, was sich unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit auswirken würde.

7.2 Chancen
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sichert die Höhe der Einspeiseerlöse über 20 Jahre ab. Dabei wird mindestens 12 Jahre lang (bei Inbetriebnahme der Anlagen bis 31.12.2014) eine erhöhte Vergütung in Höhe von 15 Cent/KWh gewährt. Für weitere 8 Jahre beträgt die Vergütung 3,5 Cent/KWh.
7.3 Anmerkungen
Die Windkraft-Branche hat mittlerweile auf nationaler und europäischer Ebene eine sehr hohe Rechtssicherheit erlangt. Die Vergütung über das EEG ist mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar. Die politischen Rahmenbedingungen sehen auf nationaler und europäischer Ebene einen deutlichen Ausbau der Offshore-Windernergienutzung vor.

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News

21.09.2011
Baubeginn im Jahr 2013
23.08.2011
Ergebnisprotokoll der Gesellschafterversammlung
18.03.2011
Frist verlängert

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