Newsletter 2/2006
Liebe Butendieker,mit dem aktuellen Newsletter informieren wir Sie über bedeutende Veränderungen für Butendiek. Mit diesen Veränderungen ist die Chance, dass Butendiek in absehbarer Zeit gebaut werden kann, deutlich gestiegen!
1. Airtricity - Strategischer Partner für Butendiek
1.1 Ausgangslage:
In den letzten Newslettern haben wir umfassend über die Schwierigkeiten berichtet, eine Finanzierung zu erhalten. Eine Lösung wäre die Stellung eine Generalunternehmers gewesen(GU) , der für Bau und Betrieb von Butendiek die Gesamtverantwortung übernimmt. Ergebnis: Es gab keinen finanzierbaren GU am Markt!
Daher wurden die Bemühungen um einen strategischen Partner intensiviert, der das Projekt errichtet, dafür aber auch eine Beteiligung an Butendiek erhält. Wir haben uns für diese Zielrichtung entschieden und monatelang Verhandlungen mit ausgewählten deutschen und europäischen Firmen geführt.
Die Verhandlungen waren z. T. zäh, weil die Firmen entweder einer Bürgerwindparkbeteiligung ablehnend gegenüberstanden, keinen angemessenen Preis für den Einstieg zahlen wollten oder den Eindruck vermittelten, das Projekt gar nicht bauen , sondern zunächst nur sichern zu wollen.
1.2 Airtricity als Partner:
Airtricity war die einzige Firma, die die Anforderungen von Butendiek an einen strategischen Partner erfüllte:
- Zahlung eines angemessenen Preises für die bisher durch Butendiek erbrachten Leistungen
- Übernahme zukünftiger Planungskosten
- Übernahme der Bau- und Inbetriebnahmerisiken
- Rückkaufoption für Butendiek auf eine bis zu 50 %ige Beteiligung am fertigen Windpark
- Bürgerwindparkmodell bleibt erhalten (Vorbild: dänischer Offshore-Windpark Middelgrunden bei Kopenhagen aus dem Jahr 2000: Hier werden 20 WEAs der Firma Bonus von je 2 MW zu je 50% von den Stadtwerken und 50% verteilt auf 8.300 Bürger betrieben)
Dafür erhält der strategische Partner
- die jetzt von Butendiek gehaltenen Projektrechte bis zur Fertigstellung des Windparks
- 50 % des fertigen Windparks zzgl. des Anteils am Windpark, der nicht von Butendiek- Gesellschaftern übernommen wird
1.3 Wer ist Airtricity?
Airtricity ist ein irisches Unternehmen, das sich ausschließlich mit der Erzeugung und dem Verkauf von regenerativem Strom beschäftigt. Airtricity wurde 1997 gegründet, gehört zu 51% der irischen Infrastrukturgesellschaft NTR. Die weiteren 49 % gehören den Gründerfamilien sowie britischen Firmen.
Bis heute hat Airtricity ca. 250 MW an Windenergie gebaut und in Betrieb, weitere 400 MW sind in Bau. Airtricity betreibt Windparks in den USA, Irland, England und Schottland.
Airtricity hat durch den Betrieb des irischen Offshore Windparks Arklow Bank (7 General Electric x 3,6 MW, Bau im Jahr 2003 durch General Electric) bereits einige Jahre Offshore Erfahrungen gesammelt.
Aktuell plant Airtricity mehrere Offshore-Windparks in England.
Airtricity ist seit einiger Zeit auch in Deutschland auf der Suche nach geeigneten Windparkprojekten und sieht Butendiek mit seiner Bürgerbeteiligung und seiner hohen Akzeptanz in der Bevölkerung und in der Politik als einen idealen Partner an.
Weitere Informationen zu Airtricity und der Entwicklung des Unternehmens im Internet unter www.airtricity.com.
1.4 Einzelheiten der Vereinbarung mit Airtricity
Die vorgesehenen Vereinbarungen mit Airtricity beinhalten folgende wesentliche Eckpunkte:
- Gründung einer neuen Gesellschaft durch Airtricity und Butendiek. Diese Gesellschaft wird den Bau und Betrieb des Offshore-Windparks durchführen.
- Airtricity erhält die von uns gehaltenen Projektrechte bis zur Fertigstellung des Windparks.
- Airtricity zahlt für den Einstieg in das Projekt einen angemessenen Preis.
- Butendiek erhält die unwiderrufliche Option sich mit bis zu 50% an der gemeinsamen Gesellschaft zu beteiligen.
- Airtricity ist ab der Vertragsunterzeichnung für die Finanzierung von Drittleistungen verantwortlich.
- Butendiek erbringt weiterhin Beratungs- und Unterstützungsleistungen hinsichtlich der politischen Bedingungen und örtlichen Gegebenheiten.
- Falls die Option des Rückkaufes in voller Höhe ausgeübt wird und Butendiek damit 50 % der Anteile an der gemeinsamen Betriebsgesellschaft hat, haben Butendiek und Airtricity gleiche Stimmrechte.
- Falls die Option nicht in voller Höhe ausgeübt wird und der Windpark trotzdem gebaut wird, hat Butendiek Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung von Airtricity.
1.5 Weiteres Vorgehen, Zeitplan
1.5.1 Umsetzung der strategischen Partnerschaft
Die Partnerschaft wurde am 29.11.2006 durch die Unterzeichnung der „Grundlagen der Zusammenarbeit“ (Heads of Terms) eingeleitet.
In den nächsten 2-3 Monaten sollen die notwendigen Verträge mit Airtricity erarbeitet werden.
Nach – hoffentlich erfolgreicher – Zustimmung durch die Gesellschafter im Frühjahr 2007 werden die Verträge unterzeichnet und umgesetzt. Anschließend wird Airtricity zunächst die weitere Projektierung leiten. Die Kapitalerhöhung auf 5.000 Euro je Anteil ist nach Finanzierungszusage der Banken (Ende 2007/Anfang 2008) geplant.
Voraussichtlich könnte dann 2008/2009 mit dem Bau begonnen werden (soweit eine Wirtschaftlichkeit gegeben ist).
1.5.2 Alternative: keine 75 % Zustimmung zu Airtricity, sondern Kapitalerhöhung
Wir sind uns bewusst, dass mit der Aufnahme eines strategischen Partners das Modell eines 100%-igen Offshore-Bürger-Windparks nicht mehr verwirklicht werden kann. Das war für uns keine leichte Erkenntnis und ist auch sicherlich nicht das Ziel vieler Butendieker.
Was wäre die Alternative?
Wir haben lange überlegt eine Risikokapitalerhöhung mit einem Volumen von nochmals 5 Mio. Euro anzubieten, um das Projekt weiter allein umsetzen zu können.
Dieses hätte folgende Risiken bedeutet:
a. Zum heutigen Zeitpunkt, nach fast 6 Jahren Planung, bestehen große Zweifel darüber, ob die überwiegende Zahl der Gesellschafter bereit wäre, nochmals mindestens 250 Euro je Anteil Risikokapital nachzuzahlen. Anderenfalls würden Liquiditätsengpässe und die Liquidation der Firma drohen.
b. Selbst bei einer vollen Bereitschaft zur weiteren Risikokapitalaufstockung wäre zwar zunächst die Liquidität gesichert, aber eine Umsetzung des Projektes aus eigener Kraft wäre damit immer noch nicht in Sicht.
Dafür haben sich die Rahmenbedingungen (Banken- und Firmenanforderungen) an eine reine Projektfinanzierung zu sehr verschlechtert.
Auch bei verbesserten Bedingungen bestünde aktuell nicht die Chance auf eine Zusage über eine reine Projektfinanzierung unseres Bürgerwindparks.
Ferner haben die potentiellen WEA-Lieferanten die Auftragsbücher so voll, dass sie sich ihre Abnehmer nach der Bonität der Käufer aussuchen können - trotz steigender Preise.
c. Die Baugenehmigung für Butendiek ist befristet. Eine erneute Verlängerung wird wesentlich einfacher zu erreichen sein, wenn die Finanzierbarkeit unseres Projektes (mit strategischem Partner) belegt werden kann.
In Verantwortung für die Sicherung des bisher eingesetzten Kapitals haben wir uns daher entschieden, die strategische Partnerschaft in dieser Form vorzubereiten und der Gesellschafterversammlung im kommenden Jahr zur Entscheidung vorzulegen.
2. Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz: Übernahme der Netzanschlusskosten durch den zuständigen Netzbetreiber:
Schon seit September 2005 weisen wir darauf hin, dass Butendiek und auch andere Offshore-Windparks mit den Rahmenbedingungen des EEG (9,1 cent/kWh Vergütung während der ersten 12 Jahre, 6,2 cent/kWh für die weitere 8 Jahre) nicht rentabel betrieben werden können.
Folgerichtig ist auch von den 16 bis heute genehmigten Offshore-Windparks kein einziger in Bau.
Die Bundesregierung hat jetzt reagiert und im Rahmen des Infrastrukturplanungs-beschleunigungsgesetzes eine Entlastung für alle Offshore-Projekte entschieden: Die Netzanbindung ist zukünftig durch den zuständigen Netzbetreiber (in unserem Fall e.on Netz GmbH) zu errichten und zu bezahlen. Dieses Gesetz soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten.
Der Netzbetreiber wird danach per Gesetz verpflichtet, die Netzanbindung zeitgleich dann fertig zu stellen, sobald im Windpark die ersten Anlagen betriebsbereit sind.
Allgemein erhofft man sich eine Kostenentlastung der Windparks von bis zu 30% und damit auch eine ausreichende Rentabilität auf Basis von 9,1 cent/kWh.
Da allerdings das Gesetz nur die Netzanbindung durch den Netzbetreiber vorsieht, die Kosten für das nötige Umspannwerk auf See und auch die parkinterne Verkabelung im Projekt verbleiben, reduzieren sich die Investitionskosten bei Butendiek nur um ca. 18 %.
Diese wichtigen Verbesserungen erhöhen trotzdem die Chancen einer zügigen Umsetzung des Projektes.
3. Ausblick:
Mit der möglichen Aufnahme des strategischen Partners Airtricity sowie der Kostenentlastung bei den Netzanbindungskosten sind zwei bedeutsame Voraussetzungen geschaffen, dass Butendiek realisiert werden kann.
Es grüßen Sie mit viel Rückenwind aus Husum
Ihre 9 Gründungsgesellschafter von Butendiek