Newsletter 1/2005

Liebe Butendieker,

sicherlich haben Sie schon seit einiger Zeit auf Neuigkeiten von Butendiek gewartet.
Vorweg eines: Offshore ist insgesamt - aber speziell in Deutschland - ein sehr aufwändiges und komplexes Geschäft:
- Aufwändig, weil es kein Land gibt, dass Offshore-Windparks so weit draußen in der Nord- bzw. Ostsee planen muss.
- Komplex, weil es auch kein Land gibt, dass so viele Entscheidungsträger einbinden muss wie in Deutschland.
Die Industrie, Banken, Versicherungen und auch die Politik erkennen zunehmend, dass die hochgesteckten Ziele der 1. Offshore-Ausbaustufe (500 MW bis Ende 2006) nicht erreichbar sind.

Nun aber zu Butendiek:

1. Projektentwicklung 2004/2005

1.1 WEA, Fundamente und Netzanschluss

Mit Butendiek, Vestas und F+Z haben in den vergangenen Monaten regelmäßige Projektsteuerungsgespräche stattgefunden. Dabei sind die technischen Anforderungen an das Zusammenspiel zwischen WEA und Fundament weiter konkretisiert worden. Dabei ging es auch um die Einführung des Stromkabels an und in die Mühle, Bootanlandung, Aufstiegsleiter, Plattform für Zwischenlagerung. Die Ausschreibungen zum gesamten Elektropart (parkinterne Verkabelung, Seekabel, Landkabel, Umspannwerke, Trafostationen, Dükerungen etc.) sind durch uns abgeschlossen und ausgewertet worden. Die angebotenen Preise liegen allerdings in Folge der Preissteigerungen an den Rohstoffmärkten ( z.T. über 100 % seit 2003 bei Stahl,) über unseren ursprünglichen Erwartungen.

1.2 Generalunternehmervertrag Vestas

Bei der Planung von Butendiek vor 4 Jahren sind wir davon ausgegangen, dass wir die drei Hauptgewerke (WEA, Fundament und Elektropart) ausschreiben, verhandeln und zusammenführen. Nachdem wir uns als erstes mit Vestas als Lieferant der Windenergieanlagen /WEA) geeinigt hatten, haben wir uns bei den Fundamentverhandlungen gemeinsam mit Vestas für F+Z (Tochter von Bilfinger Berger) entschieden. Auch bei den Elektroverhandlungen haben wir die Ausschreibung und Verhandlung gemeinsam mit Vestas geführt. Grund: Die Netzanforderungen müssen mit dem von Vestas gelieferten Strom übereinstimmen. Auch das kann erfüllt werden. Für die grundsätzliche Finanzierbarkeit ist es allerdings notwendig, dass es einen Generalunternehmer gibt, der für den Bau und Betrieb des Windparks Butendiek incl. aller Kabel, Fundamente und Umspannwerke die Gesamtverantwortung übernimmt. Das geschieht auf Basis eines Generalunternehmervertrages (GU-Vertrag). Vestas als Lieferant des wichtigsten Gewerkes, der 80 WEAs, wird diese Funktion übernehmen. Zur Zeit werden die von uns vorgesehenen Gewerke Fundament und Elektropart von Vestas endverhandelt und in den GU-Vertrag eingearbeitet. Dieser GU-Vertrag hat eine sehr hohe Bedeutung für die Machbarkeit von Butendiek und damit auch für die Sicherheit Ihres Kapitals. Allerdings wird diese Sicherheit auch Ihren Preis haben. Diese Verhandlungen werden zur Zeit geführt.
Wir erwarten in Kürze Ergebnisse, ob und zu welchen Konditionen Vestas, die finanzierenden Banken und Butendiek die Anforderungen an den GU-Vertrag erfüllen. Hierüber werden wir Sie anschließend informieren.

1.3 Kabeltrasse

1.31 Sylt

Wir haben bei der Gemeinde Sylt-Ost einen Antrag für eine Trasse gestellt, die nur auf öffentlichen Wegen verläuft. Dieser Antrag ist im Dezember 2004 durch die Gemeindevertretung ohne Begründung abgelehnt worden. Und das obwohl wir über zwei verschiedene Gutachten renommierter Kieler bzw. Berliner Anwaltsbüros haben nachweisen lassen, dass die Gemeinde verpflichtet ist, uns als Energieerzeuger die Gestattung zur Verlegung von Stromkabeln zu gewähren. Konkret: Butendiek hat einen Rechtsanspruch auf die Gestattung!
Wir sehen hier einen klaren Rechtsbruch durch die Gemeinde Sylt-Ost und sind daraufhin in Kiel vorstellig geworden. Sollte Butendiek durch diese Entscheidung in Zeitverzug geraten und dadurch einen wirtschaftlichen Schaden erleiden, wird die Gemeinde Sylt-Ost schadenersatzpflichtig. Da wir aber einen Windpark bauen wollen und uns nicht jahrelang durch die Gerichtsinstanzen klagen wollen, hoffen wir doch noch auf Einsicht der Gemeindevertreter. Wichtig aus fachlicher Sicht: die von uns favorisierte Trasse ist technisch weiter untersucht worden und auch machbar. Die Energieversorgung Sylt (EVS) als Partner auf der Insel unterstützt uns bei der Realisierung der Trasse.
Geschürt wird der Widerstand auf Sylt durch einen neu gegründeten Verein "Gegenwind". Dieser Verein hat auf seiner homepage www.gegenwind-sylt.de ein Sammelsurium an Argumenten, Polemik, Unterstellungen und Manipulation erstellt. Da die homepage interessanterweise auch ein Gästebuch anbietet, gibt er nicht nur Gegnern sondern auch Unterstützern von Butendiek die Möglichkeit, sich hier auszutauschen.
Wir haben folgende Bitte an Sie: Gucken Sie sich die "Argumente" der Gegner an und bringen Sie sich mit Ihrer Meinung in das Gästebuch des Vereines ein. Zeigen wir den Insulanern, wie viele Butendieker (auch Nicht-Butendieker sind erwünscht) es gibt, die unser Ziel unterstützen.

1.32 Landtrasse

Die Gestattungsverträge für die Landtrasse liegen weitgehend vor.

1.33 Genehmigung der Kabeltrasse

Die gesamte Kabeltrasse muss vom Umweltministerium der Landesregierung Schleswig-Holstein (Landtrasse und Wattenmeer) bzw. vom Bundesamt für Seeschifffahrt für Hydrografie in Hamburg (Offshore-Bereich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone) genehmigt werden. Voraussetzung für eine Genehmigung ist aber die Vorlage von Gestattungsverträgen incl. Sylt.

1.4 Netzanschluss bei Böxlund in das Netz der e.on

Die Netzanschlussbedingungen und –berechnungen sind mittlerweile weitgehend abgeschlossen. Die e.on Netz GmbH als Betreiber der 380 KV-Starkstromleitung hat uns einen Anschlussvertragsentwurf für unser 155 KV-Kabel vorgelegt. Die Bedingungen werden derzeit von allen Beteiligten geprüft und verhandelt.

2. Finanzierung Butendiek

2.1 Fremdkapital

Mit der KfW und der HSH-Nordbank haben weitere Verhandlungen stattgefunden. Die Berater der Banken (u.a. für Technik, Recht und Versicherung) sind ständig in die Vertragsverhandlungen, Erstellung des technischen Konzeptes, Beurteilung der Versicherbarkeit etc. eingebunden. Entscheidende Voraussetzung für die Finanzierbarkeit ist und bleibt aber der Abschluss aller Genehmigungen und Verträge mit Vestas als Generalunternehmer.

2.2 Eigenkapital

Die Erstellung des Prospektes für die Kapitalerhöhung werden wir erst vornehmen, sobald die o.a. Voraussetzungen (Genehmigungen erteilt, GU-Vertrag mit Vestas) vorliegen. Wir hatten diesen Stand für das 1. Halbjahr 2005 erwartet und wollten uns entsprechend mit dem Angebot der Kapitalerhöhung an unsere Gesellschafter wenden. Durch die Verzögerung bei der Kabeltrasse und durch die laufenden GU-Verhandlungen werden wir die Kapitalerhöhung erst nach den Sommerferien 2005 anbieten können. Wir bitten für diese Verschiebung um Verständnis.

2.3 Bürgschaften der öffentlichen Hand

Butendiek wird eines der ersten, vielleicht sogar das erste Offshore-Projekt überhaupt in Deutschland sein. Das macht die Finanzierung nicht einfach. Erschwerend für die Finanzierung kommt hinzu, dass Butendiek als Bürger-Windpark und als reine Projektfinanzierung konzipiert ist. Das bedeutet, dass alle Kosten ausschließlich aus den Erträgen des Windparks gedeckt werden.
Mögliche Kostenüberschreitungen, die nicht durch die Baufirmen zu verantworten sind, müssen ebenfalls über das Projekt finanziert werden. Da nur ein begrenztes Eigenkapital zur Verfügung steht, müssten diese Mehrkosten über zusätzliche Darlehen finanziert werden. Unsere Banken haben daher beim Land Schleswig-Holstein und beim Bund in Berlin Ausfallbürgschaften für die Finanzierung von Butendiek beantragt. Über diese Anträge ist noch nicht entschieden worden.
Wir hoffen, dass wir den nächsten Newsletter schon bald mit guten Nachrichten an Sie versenden können.

Ihre Butendieker


 

 

 

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21.09.2011
Baubeginn im Jahr 2013
23.08.2011
Ergebnisprotokoll der Gesellschafterversammlung
18.03.2011
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