Butendiek

Newsletter 1/2003

Sie über längere Zeit nichts mehr von uns gehört haben (dafür bitten wir um Entschuldigung, soll nicht wieder vorkommen),haben wir heute dafür eine ganze Menge an Informationen zur aktuellen Entwicklung für Sie.

Aber lesen Sie selbst:

1.Klage des NABU und BUND

Für den größten Pressewirbel in der jüngsten Zeit sorgte nicht Butendiek selber, sondern die Umweltverbände NABU und BUND, die zuerst eine Beschwerde bei der EU-Kommision und jetzt auch noch eine Klage beim Hamburger Verwaltungsgericht gegen die Genehmigung von Butendiek eingereicht haben. Natürlich sind beide Verbände nicht gegen Windenergie, aber gerade in diesem Bereich darf es denn auch nicht sein, weil das Plangebiet in einem vorgeschlagenen Vogelschutzgebiet (IBA) liegt. Butendiek nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Alle Umweltverbände, auch der NABU und BUND, sind von Butendiek von Beginn an (Mitte 2000) über die Planungen informiert und einbezogen wurden.

Butendiek hat über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren eine sehr umfangreiche und hochwertige Umweltverträglichkeitsstudie erbracht. Mehr als 30 Flugzeugzählungen und auch mehr als 30 Schiffszählungen in diesem und einem bis zu 2.500 km² großen anliegenden Gebiet haben nach Erkenntnis anerkannter Gutachter (BioConsult SH, Alfred-Wegener-Institut, GfN) eindeutig ergeben, dass weder Rastvögel, Vogelzug, noch Schweinswale und auch nicht Kleinstlebewesen am Meeresboden (Benthos) erheblich beeinträchtigt werden.

Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung waren dann die entscheidende Grundlage für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), den Windpark zu genehmigen. Dabei sind alle Bedenken der Umweltverbände, also auch des NABU und des BUND im aufwändigen Genehmigungsverfahren geprüft worden.

Den Schutzinteressen der Natur wird ferner durch die in der Genehmigung enthaltenen zahlreichen Auflagen für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Rechnung getragen.

Das BSH ist bei der Beurteilung des Projektes vorsorglich davon ausgegangen, dass das Plangebiet zu den schutzwürdigen Gebieten im Sinne der EU-Naturschutzrichtlinien gehört. Das Projekt ist also so geprüft wurden, als wäre das Plangebiet bereits ein Schutzgebiet nach Vogelschutz- und FFH-Richtline der EU.

Dass es auch nach logischen Maßstäben nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung kommen kann, verdeutlicht schon die Tatsache, das dass Plangebiet Butendiek eine Fläche von ca. 37 km² einnimmt, das vorgeschlagene Schutzgebiet dagegen eine Fläche von über 5.000 km² umfasst.

Eine Verlagerung des Standortes nach Westen macht ökologisch zudem keinen Sinn, da auch in 50-60 km Entfernung vor der Insel Sylt genauso viele Seevögel und Schweinswale gezählt worden sind wie in unserem Plangebiet.

Eine Verlagerung auf 80-100 km vor der Insel Sylt ist dagegen weder aus technischer noch aus wirtschaftlicher Sicht (30-40 m Wassertiefe, Entfernung) in den nächsten Jahren darstellbar. Dies  haben alle umfangreichen Gespräche der vergangenen Monate mit Ingenieurbüros, WEA-Herstellern, Banken und Versicherungen ergeben.

Dies alles ist auch dem NABU und dem BUND bekannt. Warum dann trotzdem die Klagen?

Aus unserer Sicht handelt es sich um eine klare dogmatische verbandspolitische Taktiererei: Es kann nicht sein, was nicht sein darf! In einem vorgeschlagenen Vogelschutzgebiet darf nicht gebaut werden. Koste es was es wolle!

Wir fordern die beiden Verbände auf, endlich mit uns über die Inhalte der UVS zu diskutieren. Auch die Umwelt braucht dieses Pilotprojekt, damit endlich auch Klima- und Umweltschutz praktisch gehandhabt wird und nicht nur auf theoretischem Niveau diskutiert wird.

Auch das Bundesumweltministerium (BMU) bezweifelt, ob die Klagen überhaupt eine Chance haben. Zum einen wird bezweifelt, dass den Verbänden überhaupt ein Klagerecht in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) zusteht. Zum anderen sieht das BMU die Klage aus den o. a. Gründen auch „inhaltlich auf schwachen Füßen“, wie der Sprecher des BMU, Michael Schroeren, erklärte.

Fazit: Wir werden unsere Planungen an diesem Standort mit aller Kraft fortsetzen und sind weiterhin zum Dialog bereit!

Zurzeit prüfen wir, ob und mit wem wir im Klageverfahren als Beigeladener das Verfahren begleiten können.

2. Projektentwicklung seit der Baugenehmigung vom 18.   Dezember 2002

2.1 Kabeltrasse

Ziel ist es, gemeinsam mit dem Planungsbüro GEO aus Enge-Sande eine gemeinsame Kabeltrasse für 2 Offshore-Windparks zu bauen. Butendiek mit 240 MW und Dan Tysk (60 km westlich Sylt) mit 400 MW. Zu diesem Zweck wurde ein Kooperationsvertrag zwischen Butendiek und Dan Tysk geschlossen, der den Aufgabenplan, die Verantwortlichkeit, den Zeitplan und die Aufteilung der Kosten enthält. Die Geschäftsführung im Rahmen dieser Kooperation liegt in den Händen von Butendiek. Diese Kooperation hat die volle Zustimmung sowohl des Umwelt- als auch des Wirtschaftsministerium der Landesregierung in Kiel

Butendiek hat zum Zwecke der sicheren Planung dieser Kooperation eine eigene Butendiek Kabel GmbH mit € 25.000 Haftungskapital gegründet.

Die Aufträge für die Planung der Kabeltrasse sind wie folgt vergeben:

Umweltaspekte: GfN,

KielTrassenplanung auf See: Ingenieurbüro Mohn, Husum

Trassenplanung auf Sylt: Energieversorgung Sylt (EVS) 

Trassenplanung an Land: Ingenieurbüro für Elektrische         Energieanlagen (IEE), Kiel

Am 26. März 2003 hat ein erster Informationstermin auf der Insel Sylt stattgefunden. Hier wurden alle umweltrelevanten Belange der Trassenplanung vom Windpark auf See über die Insel Sylt bis zur Anlandung auf dem Festland besprochen.

Ein ähnlicher Informationstermin für die Landtrasse bis nach Böxlund findet am 19. Mai 2003 in Süderlügum statt.

2.2 Netzeinspeisung

Mit der e-on laufen aktuell Verhandlungen, dass die e-on nunmehr nach Vorliegen der Baugenehmigung schriftlich die Reservierung von 240 MW für Butendiek am Einspeisepunkt Böxlund bestätigt. Die Bestätigung der e-on, dass 240 MW technisch grundsätzlich machbar sind, liegt seit 2 Jahren vor.

2.3 Probebohrungen

Im Juni 2003 werden mehrere Probebohrungen durchgeführt, um die Bodenverhältnisse exakt zu analysieren.

2.4 Gründungsstrukturen, Fundament

Das Ingenieurbüro IMS aus Hamburg ermittelt in Abhängigkeit der möglichen Anlagentypen, der Lasten und des Untergrundes die optimale Gründungsstruktur.

Grundsätzlich kommen 3 Gründungsarten in die engere Wahl: Monopile, Jacketkonstruktion und Tripod.

2.5 Windmessungen

Das dänische Ingenieurbüro Tech Wise, das auch den dänischen Offshore-Windpark Horns Rev vor Esbjerg projektiert hat, hat erste Windgutachten und Ertragsprognosen für Butendiek ermittelt.

Grundlage waren die 3-jährigen Windmessungen mit Messmast bei Horns Rev, langjährige Windmessungen an der Küste Dänemarks, der deutschen Nordseeplattform und vor Helgoland.

Der vor uns im Beteiligungsprospekt im Jahr 2001 erwartete Energieertrag von ca. 800 Mio. KWh pro Jahr ist in diesem Gutachten bestätigt.

Wir werden 2 weitere unabhängige Gutachten mit anderen Berechnungsgrundlagen einholen. Auf diese Weise wollen wir - unter Berücksichtigung vorsichtiger Sicherheitsabschläge - ein möglichst sicheres Bild vom zu erwartenden Energieertrag erhalten.

Ein Windmessmast wird von uns nicht eingesetzt werden. Aufgrund der langjährigen Windmessungen von Horns Rev in einem Gebiet, das nur 40 km nördlich von Butendiek liegt, sowie der ebenfalls bekannten Winddaten südlich von Butendiek, lässt sich der Energieertrag für Butendiek mit einer hohen Sicherheit errechnen. Dies umso mehr, als es überhaupt keine Rauhigkeiten auf See gibt, die den Standort negativ beeinflussen können.

2.6 Windenergieanlagen

Es finden weiterhin sehr umfangreiche und intensive Gespräche mit 3 Anlagenherstellern statt (NEG-Micon: 2,75 MW, Vestas: 3,0 MW, GE: 3,6 MW) Besonderen Wert legen wir auf die Service- und Wartungskonzepte sowie auf die vorgesehenen Garantieleistungen.

Eine Vorauswahl wird noch in diesem Jahr erwartet.

2.7 Projektzertifizierung

Da es bisher kaum Offshore-Winkraft-Erfahrung gibt, wird Butendiek in vielerlei Hinsicht Pionierarbeit leisten (müssen). Umso wichtiger ist es, das Projekt vor dem Bau nach allen nur denkbaren Punkten gegenzuchecken und zu zertifizieren. Diese umfassende  Projektzertifizierung (Gründung, Wasserkräfte, WEAs, Energieertrag, technische und wirtschaftliche Machbarkeit) wird durch das dänische Zertifizierungsbüro Det Norske Veritas (DNV) durchgeführt. DNV verfügt über langjährige, umfangreiche Offshore-Erfahrung aus dem Öl- und Gasbereich und macht Schiffs- und WEA-Zertifizierungen.

3. Finanzierung

Am 24. April 2003 fand in Husum das erste Butendiek Finanz-Forum statt. Insgesamt nahmen Vertreter von insgesamt 13 Kreditinstituten aus ganz Deutschland an dieser ganztägigen Fachtagung teil. 4 verschiedene Referenten der von uns beauftragten Büros informierten über Gründung, Windmessungen, Zertifizierung und Trassenplanung.

Referate des von uns beauftragten Maklerbüros Aon zur Versicherbarkeit von Butendiek sowie des Staatssekretärs für Energie in Schleswig-Holstein zur Offshore-Position der Landesregierung Schleswig-Holstein rundeten die Tagung ab.

Das Ziel - offene und umfassende Information über die praktischen Anforderungen und Lösungsansätze -  wurde nach Ansicht aller Teilnehmer erreicht.

Im Herbst 2003 ist das zweite Finanz-Forum geplant.

Mit mehreren Banken haben wir erste konkrete Vorgespräche für eine spätere Finanzierung stattgefunden. Dabei wird deutlich, dass die Anforderungen der Kreditinstitute nach Minimierung der Risiken viel höher sind, als wir es von den Projekten an Land her kennen.

4. Versicherung

Der von uns beauftragten Versicherungsmakler- Aon Jauch & Hübener - begleitet uns bei den Vorgesprächen mit den Herstellern und den Banken.

Die Anforderungen der Banken und der Versicherungen decken sich in vielen Bereichen.

Obwohl der Versicherungsmarkt im Windkraftbereich in den letzten Jahren deutlich schwieriger geworden ist, erwartet auch Aon, dass Butendiek grundsätzlich finanzierbar und versicherbar ist.

Für alle Beteiligten wird es darauf ankommen, die offenen Fragen zur Technik und Wirtschaftlichkeit zu klären und damit die Risiken zu minimieren, ohne die Chancen zu nehmen. Eine anspruchsvolle Aufgabe!

5. Politik und EEG

Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) steht im Jahr 2003 an. Für den Offshore-Bereich werden 2 wichtige Klärungen erwartet:

Verlängerung der Vergütung auch für Offshore-Projekte, die bis zum 31.12.2010 realisiert werden (alt: 31.12.2006). Damit wird der riskante Zeitdruck von vielen Projekten genommen. Wir planen allerdings weiterhin die Fertigstellung des Projektes bis zum 31. Dezember 2006.

Keine Degression der Vergütung wie bei Onshore-Projekten. Die Vergütungshöhe soll demnach 9 Jahre lang 9,1 Cent/KWh und danach 6,2 Cent/KWh betragen.

6. Zeitplan:

Wir befinden uns weiterhin im selbstgesetzten Zeitplan, d. h.

Abschluss aller Untersuchungen                           Ende 2003

Abschluss aller Verträge                                   Anfang 2004

Kapitalerhöhung von € 250 auf € 5.000 je Anteil      Mitte 2004

Baubeginn Kabel                                                Ende 2004

Baubeginn Offshore                                            Mitte 2005

Inbetriebnahme Butendiek                                    Ende 2006

7. Jahresabschluss 2002

Bilanz und G+V für das Jahr 2002 sind erstellt und werden z.Zt. durch den Wirtschaftsprüfer geprüft. Das Ergebnis sieht aus unserer Sicht gut aus, da die geplanten Kosten nicht überschritten wurden.

Wir wollen allen Kommanditisten eine Kurzfassung der Bilanz und das persönliche steuerliche Ergebnis bis spätestens Ende Juli 2003 zusenden.



 

 

 

News

21.09.2011
Baubeginn im Jahr 2013
23.08.2011
Ergebnisprotokoll der Gesellschafterversammlung
18.03.2011
Frist verlängert

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