Butendiek

Newsletter 1/2001

1. Butendiek nicht von Offshore-Planungen der Landesregierung betroffen
 Die Gesellschaft des Offshore-Bürger-Windparks Butendiek teilt mit, dass sie von den Offshore-Windkraftplanungen der Landesregierung nicht betroffen ist. Diese hatte vor einigen Tagen ihre Planungen für offshore-geeignete Räume innerhalb des Hoheitsgebietes von Schleswig-Holstein vorgelegt.
 Der Standort des von Butendiek geplanten Offshore-Bürger-Windparks befindet sich dagegen in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), ca. 34 km westlich der Insel Sylt. Zuständig für die Genehmigung innerhalb der AWZ ist das Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg.
 Der Antrag zur Errichtung des Offshore-Windparks in diesem Planungsgebiet ist schon im Herbst 2000 abgegeben und angenommen worden.

2. Am 5. Juli 2001 findet in Hamburg vor dem Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) die Antragskonferenz für Butendiek statt. In dieser Konferenz wird über die Stellungnahmen der so genannten Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Behörden und Fachverbände) beraten und entschieden.

3. Butendiek darf sich ab sofort mit dem offiziellen "Agenda 21"-Logo schmücken. Dieses Logo wird von der Akademie für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein nur an Firmen vergeben, die die strengen Kriterien der Agenda 21 (Bürgerbeteiligung, Beitrag zur nachhaltigen Energiewende, Berücksichtigung sozialer Aspekte) erfüllen. Mehr über Agenda 21 finden Sie unter http://www.umweltakademie-sh.de/

 

 

 

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