Aktuelles
Novellierung des EEG ab 2009
06.06.2008
Änderungen für Offshore-Strom
Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 mit großer Mehrheit die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen.
Für Butendiek sind natürlich die Änderungen im Bereich Offshore-Strom von besonderer Bedeutung.
Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 gelten hier folgende Regelungen:
Die Anfangsvergütung für Offshore-Strom beträgt 15 ct/kWh (alt: 9,1 ct/kWh) für Anlagen, die bis Ende 2015 in Betrieb genommen werden.
Ab 2016 sinkt die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen auf 13 ct/kWh und wird ab dann jedes Jahr um 5% verringert.
Mit diesem Gesetz sind nach Meinung aller Branchenkenner die Voraussetzungen geschaffen, Offshore-Projekte in der deutschen Nord- und Ostsee rentabel zu betreiben.
Bisherige Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Offshore-Projekten gibt es durch die Verbesserung des EEG ebenfalls nicht mehr bzw. nur noch marginal.
Hans Feddersen, Butendiek