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Bundesrat beschließt Entlastung der Offshore-Windparks
27.11.2006
Der Bundesrat hat am 27.11.2006 den Weg für eine deutliche Kostenentlastung der geplanten deutschen Offshore-Windparks freigemacht.
Mit der Verabschiedung des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes wurde beschlossen, dass die Netzanbindung der Offshore-Windparks durch den zuständigen Netzbetreiber (im Fall Butendiek: e.on netz GmbH) zu übernehmen ist. Der Netzbetreiber hat sicherzustellen, dass mit Inbetriebnahme der ersten Windenergieanlagen der Strom in voller Höhe abgeführt werden kann. Die Kosten für den Netzanschluss sind vom Netzbetreiber zu übernehmen und können auf die Endverbraucher bundesweit umgelegt werden. Die Betreiber der Windparks haben allerdings weiterhin die Kosten für parkinterne Verkabelung sowie den Bau des Umspannwerkes auf See zu übernehmen. Für Butendiek bedeutet dieses Gesetz eine Kostenentlastung von ca. 18-20%. Die Voraussetzungen für den Bau des Offshore-Bürgerwindparks sind damit deutlich besser geworden.